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Wohnungsauflösung Berlin

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Wohnungsauflösung Berlin
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Wohnungsauflösung
Eine Wohnungsauflösung in Berlin ist die Räumung einer Wohnung, einschließlich der dazugehörigen Nebenräume (Keller, Dachboden) vom Hausrat des Wohnungsinhabers, die damit verbunden ist, dass der Wohnungsinhaber danach keinen eigenen Haushalt mehr führt.

Die Entfernung und Entsorgung unbrauchbarer und wertloser Gegenstände im Zuge einer Haushaltsauflösung nennt man auch Entrümpelung.

Bei den zu entsorgenden Gegenständen handelt es sich meist um Sperrmüll und anderen wertlosen Hausrat. Haushaltsauflösung und Entrümpelung sind auch die Bezeichnungen der Dienstleistung, die Haushaltsauflösung durchzuführen.

Wohnungsauflösung Berlin
Die Wohnungsauflösung in Berlin kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich werden: Nach einem Todesfall, im Zuge der Zwangsräumung der Wohnung, beim Umzug des Bewohners in ein Pflegeheim oder bei dauerhafter Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Auch vor Antritt einer längeren Freiheitsstrafe oder einer Auswanderung kann der Haushalt aufgelöst werden.

Durchführung einer Wohnungsauflösung in Berlin
Die Arbeiten werden vom Eigentümer des Hausrats – dem Besitzer der betreffenden Wohnung – oder durch Dritte durchgeführt. Hierzu kann eine Verfügung in einer Vorsorgevollmacht getroffen werden. Mit der Durchführung kann man einen Entsorgungsfachbetrieb beauftragen.

Gut erhaltene Möbel und brauchbarer Hausrat werden im Vorfeld in vielen Fällen gespendet oder über Internet-Marktplätze verkauft. Hierfür gibt es Portale und Marktplätze, bei welchen sich in vielen Fällen Interessenten finden, die die Gegenstände vor der Wohnungsauflösung selbst abholen können.

Besteht für den Betroffenen eine rechtliche Betreuung, muss sich der Betreuer um die Auflösung kümmern, soweit sich dazu ein Anlass bietet und Wohnungsangelegenheiten zu seinem Aufgabenkreis zählen. Betreibt der Betreuer den Umzug in eine andere Unterbringung, muss ihm auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen worden sein. Geschäfte über den Haushalt, etwa zum Verkauf einzelner Gegenstände oder zur notwendigen Neuanschaffung neuer Teile, setzen die Zuständigkeit für „Vermögensangelegenheiten“ voraus.

Sachwerte können verkauft werden. Falls verfügbar, kann Hausrat auch bis zu einer gewissen Menge kostenlos (unterschiedlich je nach Gemeinde) durch die Sperrmüllabfuhr beseitigt werden. Im Falle von Grundeigentum zählt zur Verwertung auch die Eigentumswohnung oder das Haus selbst, in dem sich der aufzulösende Haushalt befunden hat.

Im Falle einer Mietwohnung ist abschließend das Mietverhältnis zu kündigen. Der Betreuer bedarf hierzu einer Genehmigung des Betreuungsgerichts ( § 1907 I BGB). Die Wohnung ist zu räumen und an den Vermieter zurückzugeben. Gegebenenfalls sind bei Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen durchzuführen.

Die neue Unterbringung ist vorzubereiten. Hierzu ist gegebenenfalls ein Heimvertrag oder ein neuer Mietvertrag abzuschließen. Auch hierzu bedarf der Betreuer der Genehmigung durch das Betreuungsgericht ( § 1907 III BGB). Wenn es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen erlauben, kann auch der Neukauf einer geeigneten Immobilie in Betracht kommen. Die neue Wohnung ist gegebenenfalls nach den Bedürfnissen des Betroffenen einzurichten, beispielsweise barrierefrei umzubauen. Soweit erforderlich, sind auch neue Möbel und Gebrauchsgegenstände zu beschaffen.

Haushaltsauflösung in Berlin mit der
Sperrmüll-Dienstleistung
Haushaltsauflösung und Entrümpelung in Berlin sind auch die Bezeichnungen unserer Dienstleistung. Wir führen Haushaltsauflösung für Sie durch. Unser Geschäftsmodell basiert auf Abholung und Entsorgung vom Sperrmüll das nicht verwertbar für Sie ist.

Als Experte für Wohnungsauflösungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite und führen die Entrümpelung von Wohnungen sowie die Entsorgung einzelner Möbelstücke für Sie durch.

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